




1. Sanierung von Miet- oder Eigentumswohnungen durch die Wohnungsnutzerinnen und Wohnungsnutzer
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sind unter Anderem, dass die Baubewilligung des Hauses mindestens 20 Jahre zurückliegt und die Nutzfläche der Wohnung zwischen 22m2 und 150m2 beträgt. Es gibt bezüglich der verschiedenen Sanierungsmaßnahmen unterschiedliche Formen der Förderung, einmalige und jährliche Zuschüsse.
Behindertengerechter Umbau: Mieter, Eigentümer und Inhaber können diese Förderung beantragen, wenn die allgemeinen Bedingungen erfüllt sind und wenn es sich beim Objekt um den Hauptwohnsitz der jeweiligen Person handelt. Zuständig für diese Förderung ist die MA 50 (http://www.wien.gv.at/ma50st/) .
Heizungsinstallation: Mieter, Eigentümer und Inhaber können diese Förderung beantragen, wenn die allgemeinen Bedingungen erfüllt sind und wenn es sich beim Objekt um den Hauptwohnsitz der jeweiligen Person handelt. Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Gasetagenheizung (mit oder ohne Warmwasseraufbereitung)
- Einzelofenheizung (Gas/Strom)
- Anschluss an Fernwärme
- Alternativenergien im Rahmen der Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
- Umstellung vorhandener Heizanlagen außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf Gasbrennwerttechnologie oder erneuerbare Energieträger
Zuständig für diese Förderung sind die MA 50 (http://www.wien.gv.at/ma50st/) und die MA 25 (http://www.wien.gv.at/ma25/)
Heizung mit Gasbrennwerten oder Wärmepumpen: Mieter, Eigentümer und Inhaber können diese Förderung beantragen, wenn die allgemeinen Bedingungen erfüllt sind und wenn es sich beim Objekt um den Hauptwohnsitz der jeweiligen Person handelt. Bei dieser Förderung darf jedoch die Nutzfläche der Wohnung 150m2 übersteigen.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
Erstmaliger Einbau von Gasbrennwerttechnologie ausserhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes
Umstellung vorhandener Heizungsanlagen ausserhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf Gasbrennwerttechnologie
Erstmaliger Einbau von Wärmepumpenanlagen als alleinige Heizung bzw. alleinige Heizung samt Warmwasseraufbereitung ausserhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes
Umstellung vorhandener Heizungsanlagen ausserhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf Wärmepumpenanlagen als alleinige Heizung bzw. alleinige Heizung samt Warmwasseraufbereitung ausserhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes
Sie erhalten 30 Prozent der förderbaren Baukosten in Form eines nicht rückzahlbaren Beitrages.
Zuständig für diese Förderung sind die MA 50 (http://www.wien.gv.at/ma50st/) und die MA 25 (http://www.wien.gv.at/ma25/)
Sanitärinstallationen: Mieter, Eigentümer und Inhaber können diese Förderung beantragen, wenn die allgemeinen Bedingungen erfüllt sind und wenn es sich beim Objekt um den Hauptwohnsitz der jeweiligen Person handelt.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Erstmaliger Einbau eines WCs und/oder Bades/Badenische
- Badeeinrichtungen (Dusche, etc.)
- Umbau oder Modernisierung eines bestehenden Bades oder einer WC-Anlage (nur bei Anträgen von Mietern bei Neubezug innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Mietvertrages)
Zuständig für diese Förderung sind die MA 50 (http://www.wien.gv.at/ma50st/) und die MA 25 (http://www.wien.gv.at/ma25/)
Sonstige Installationen und Nebenarbeiten: Mieter, Eigentümer und Inhaber können diese Förderung beantragen, wenn die allgemeinen Bedingungen erfüllt sind und wenn es sich beim Objekt um den Hauptwohnsitz der jeweiligen Person handelt.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Gas-, Wasser- und Elektroinstallationen (Zu- und Ablaufleitungen)
- Nebenarbeiten
- Maler)in, Tapezierer/in, Fliesenleger/in
- Bauliche Maßnahmen (Grundrissänderungen, Erweiterung der Wohnfläche, Maßnahmen zu Gunsten behinderter Menschen)
Zuständig für diese Förderung sind die MA 50 (http://www.wien.gv.at/ma50st/) und die MA 25 (http://www.wien.gv.at/ma25/)
2. Förderaktion für Biomasseheizungsanlagen
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Stadt Wien wird die Errichtung einer Biomassenheizungskesselanlage gefördert. Biomasse ist ein erneuerbarer Energieträger und verbrennt kohlendioxid-neutral. Die Höhe der Förderung deckt den Einbau der Kesselanlage bis zu 50% ab, daneben gibt es auch einen Wartungskostenzuschuss. Zuständiges Magistrat ist die MA 50 (http://www.wien.gv.at/ma50st/), Magistrat für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten.
3. Förderaktion für Fernwärmeanschluss
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Stadt Wien wird ein Fernwärmeanschluss gefördert. Nach den erneuerbaren Energieerzeugern ist die Fernwärme die umweltfreundlichste Möglichkeit zur Beheizung von Gebäuden. Die Förderungen variieren, genauere Informationen erhält man beim zuständigen Magistrat für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50; http://www.wien.gv.at/ma50st/). Eine besondere Förderaktion Fernwärme ist mit 31. Dezember 2008 befristet.
4. Förderung solarthermischer Anlagen
Solaranlagen nutzen die erneuerbare Energie der Sonne zur Aufbereitung von Warmwasser. Daneben gibt es teilsolare Raumheizungen, die sich zum Sparen von Heizkosten eignen. Die Kosten für Solaranlagen zur Aufbereitung von Warmwasser wird bis zu 70% mit Fördermitteln gedeckt, daneben wird auch die teilsolare Raumheizung gefördert. Zuständiges Magistrat ist die MA 25 (http://www.wien.gv.at/ma25/index.htm), Magistrat für Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser.